Allgemeine Geschäftsbedingung

I.  Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung, welche mündlich, schriftlich, per Telefax oder email erfolgen kann, bietet der Reisegast  Kesseler Bootsverleih den Abschluss des Reisevertrages auf Grundlage der Reisebedingungen und der Reiseausschreibung verbindlich an. Der Vertrag kommt durch die Annahme in Form einer Buchungsbestätigung von KB an den Reisegast zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung abweichen, so entspricht dies einem neuen Angebot von KB. An dieses Angebot ist KB für den Zeitraum von 10 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden. Dieses Angebot gilt als angenommen, falls es nicht innerhalb dieser Frist ausdrücklich abgelehnt wurde. Der Anmeldende haftet für seine Vertragsverpflichtung ebenso wie für die von ihm mit angemeldeten Reisegäste.

II.  Bezahlung
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Preises.. Der Restbetrag muss mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn an KB gezahlt sein.

III.  Leistungsverpflichtungen von KB
Der Umfang, der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung bzw. der Reiseunterlagen. Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von KB wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. KB ist verpflichtet dem Reisegast über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenfalls wird KB dem Reisegast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten
 
IV.  Rücktritt durch den Reisegast
1.  Der Reisegast kann jeder Zeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.  Die Mitteilung über den Rücktritt muss an KB schriftlich sein. Als Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen kann KB eine Entschädigung in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteils vom Reisepreis wie folgt erheben:

Bis 42 Tage vor Reisebeginn = keine Kosten
42 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn  = 25 %
29 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn = 50 %
14 Tage bis 04 Tage vor Reisebeginn  = 80 %
03 Tage vorher bis Nichtantritt der Reise = 100 %
 
KB empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Reisehaftpflicht-, Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, Reisekrankenversicherung zu Ihrer eigenen Sicherheit.
 
2.  Nimmt der Reisegast eine Änderung der Buchung vor, so kann KB 25,00 € für die Umbuchung bis 31 Tage vor Reiseantritt erheben. Kurzfristige Umbuchungen bis zum 1. Tag vor Reisebeginn gelten als Rücktritt mit anschließender Neubuchung.

V.  Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisegast einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von KB zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungs- oder Ersatzanspruch des ganzen oder des Teilreisepreises.

VI. Rücktritt und Kündigung durch KB
1. Nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände, welche die geplante Durchführung der Reise erschweren, gefährden oder beeinträchtigen (wie z.B. Sturm, Hochwasser oder Krankheit des Reiseleiters) können zur Inanspruchnahme des Rücktrittsrecht von KB führen.
2. Nach Reisebeginn kann KB den Vertrag kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn sich der Reisegast in solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertig ist. Kündigt KB au diesem Grunde, behält KB den Anspruch auf den Gesamtpreis. Die von KB eingesetzte Reiseleitung kann die Rechte von KB wahrnehmen. Eventuelle entstehende Mehrkosten sind durch den Reisegast zu tragen.

VII. Haftung
1. Die Haftung wird , soweit gesetzlich zulässig, abgedungen
2. Die vertragliche Haftung für Schäden (auch die Haftung für die Verletzung von vor-, neben- oder nachvertraglichen Pflichten), die nicht Körperschäden sind, beschränken sich von KB auf den dreifachen Reisepreis, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 2, soweit KB für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 3. Die Beteiligung und Ausübung an sportlichen Aktivitäten ist mit einem erhöhten Risiko verbunden und muss durch den Reisegast selbst verantwortet werden. Die Sicherheit der Sportgeräte sollte vor Inanspruchnahme überprüft werden. Der Reisegast ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und der Binnenschifffahrtsordnung sowie für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt verantwortlich. Der Reisegast darf Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich nehmen.
 4. KB haftet nicht für die Störung von vermittelten Leistungen, die in der konkreten Leistungsbeschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet sind (z.B. Ausstellungen).
 5. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linien- oder Fährverkehr erbracht und dem Reisegast hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so tritt die etwaige Haftung in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen ein.

VIII. Mangelhaftigkeit, Ausschlussfrist und Verjährung
Ansprüche aus Mangelhaftigkeit, Ausschlussfrist und Verjährung ergeben sich aus dem bürgerlichen Gesetz (§651 c bis g. BGB)

IX. Abtretungsverbot
Die Abtretung jedweder Ansprüche aus dem Vertrag zwischen KB und dem Reisegast an Ehepartner oder weitere Dritte ist ebenso ausgeschlossen, wie die gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

X. Beschädigung und Verlust
Die Ausrüstungsgegenstände von KB unterliegen einer ständigen Kontrolle, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Reisen zu ermöglichen. Beschädigte oder verloren gegangene Ausrüstungsgegenstände werden dem Reisegast in Rechnung gestellt. Anfallende Bergungskosten müssen vom Reisegast getragen werden.

XI. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des übrigen Reisevertrages.

XII. Gerichtsstand
1.Gerichtsstand von KB ist 47608 Geldern
2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen KB und dem Reisegast, der keinen allgemeinen  Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, findet ausschließlich deutsches Recht statt. 

XIII. Bilderrechte
Kesseler Bootsverleih  behält sich das Recht vor, Fotos von seinem Event zu machen und diese Fotos zu Werbezwecken zu benutzen. Der Reisegast erwirbt keinerlei Rechte an dem Bildmaterial 

 

 

Wasserkarte

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Pirat Kesseler Bootsverleih